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Informationen zu den Themen der Sonderpädagogik

       

zusammengestellt von VD Reinhard Lehner und Team

Stand 2003

 

 

Definitionen und Beschreibungen:

 

Lernbehinderte Schüler

Lern-u. leistungsbehindert, geistig-u.mehrfachbehindert, schwerstbehindert

 

 

Diese Kinder können die Lehrplanziele der VS oder HS in verschiedenen Unterrichtgegenständen oder generell nicht erfüllen, obwohl die Regelschule alle Fördermöglichkeiten ausgeschöpft hat. Erhebung des sonderpädagogischen Förderbedarfs ist notwendig.

 
Mögliche Ursachen
 

Organische bzw. psychische Ursachen, wie z. B.:

 

·        Stoffwechselerkrankungen

·        Chromosomenschädigungen

·        frühkindliche Hirnschädigungen

·        langandauernde Deprivation

·        Unfälle usw.

 

Antrag auf bescheidmäßige Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs (SPF)

 

Mögliche Maßnahmen

·        Anwendung eines Lehrplanes einer Sonderschulart (in einem Unterrichtsgegenstand oder in mehreren Unterrichtsgegenständen) und /oder

·        Umstufung in eine andere Schulstufe (in einem Unterrichtsgegenstand oder in mehreren Unterrichtsgegenständen) und /oder

·        Einsatz eines zusätzlichen, entsprechend qualifizierten Lehrers (Stützlehrer –Integrationsklasse ) oder

·        differenzierter Unterricht in der eigenen Klasse ohne zusätzlichen Lehrer (Einzelintegration )  oder

·        Aufnahme in eine der Behinderungsart entsprechenden Sonderschulklasse oder Kleinklasse

 

Ablauf des Verfahrens zur Überprüfung des sonderpädagogischen Förderbedarfes

 

1.) Bei Verdacht auf Lernbehinderung ist zu klären, ob die Regelschule (VS/HS) alle pädagogischen Möglichkeiten des allgemeinen Schulwesens ( z.B.Förderunterricht, Beratung, Wiederholen von Schulstufen,...) ausgeschöpft hat.

 

2.)Bei vermuteter Lernbehinderung und bereits erfolgtem Schullaufbahnverlust oder bei offensichtlicher Behinderung bei Schuleintritt  wird mit  folgenden drei Formularen (siehe Seite „Formulare“) um Überprüfung des sonderpädagogischen Förderbedarfs beim BSR angesucht:

                        1. Antrag auf Überprüfung des sonderpädagogischen Förderbedarfes
                        2. Elternblatt
                        3. Klassenlehrerbericht

 

3) Ausfüllen der Formblätter:

 

3.1.Der Antrag auf Überprüfung des sonderpädagogischen Förderbedarfes wird von der SCHULLEITUNG ausgefüllt ( bitte mögliche Rückstellung des Kindes beachten )

Das Jahr der Rückstellung/Vorschule ist in jedem Fall das 1. Jahr der Schulpflicht.

 

3.2.Das Elternblatt muss immer im direkten Gespräch Schulleitung/ev. Klassenlehrer mit den Eltern ausgefüllt werden.. Auf keinen Fall darf es dem Kind ohne Elterninformation mit nach Hause gegeben werden.

 

Das Beiziehen der schulpsychologischen Beratungsstelle bedeutet, dass die ELTERN informiert werden, dass sie bei der schulpsychologischen Beratungsstelle Linz Mühlviertel einen Termin vereinbaren können.

Es ist das eine zusätzliche psychologische Beratung, die unabhängig von der Überprüfung des sonderpädagogischen Förderbedarfs  in Anspruch genommen werden kann .

 

3.3.Klassenlehrerbericht

Bei der Überprüfung des Kindes durch einen Sonderpädagogen wird die allgemeine kognitive Entwicklung und nicht die schulische Leistung überprüft. Es ist Aufgabe des Klassenlehrers, die Schulleistungen des Kindes zu erheben. Dabei ist entscheidend, welche Anforderungen der LEHRPLAN der jeweiligen Schulstufe in VS/HS  verlangt.

 

Im Klassenlehrerbericht muss klar ersichtlich sein, welche Leistungen, die der Lehrplan vorsieht, das Kind nicht erfüllen kann.
Genaue Kenntnis des VS/HS - Lehrplanes ist daher die Voraussetzung!  

 Unklare Aussagen führen zu Verzögerungen, da diese Angaben nachgereicht werden müssen.

 

In Rücksprache mit den Eltern ist zu klären, ob auch  von ihrer Seite Fördermaßnahmen gesetzt wurden. Kinder mit Lernproblemen haben meist schon einen langen Leidensweg hinter sich. Vielfältige Maßnahmen im außerschulischen Bereich werden/wurden mehr oder weniger erfolgreich gesetzt. Von den verschiedensten Seiten hören die Eltern Ratschläge.

 

Die Personen, die bereits als „Lernberater“ fungierten, gilt es in jedem einzelnen Fall einzubinden.

 

4) Bescheiderstellung :

 

4)1.Der BSR beauftragt einen Sonderpädagogen mit der Diagnose des SPF. Ein Sonderpädagoge wird sich mit der Schule in Verbindung setzen, um einen Überprüfungstermin für das Kind zu vereinbaren. Das Kind wird an einem Vormittag einzeln überprüft. Nach der Auswertung vereinbart der überprüfende Lehrer ein Gespräch mit Klassenlehrer und Schulleitung, um die Testergebnisse zu besprechen.

 

4)2. Nun wird über die Schulleitung ein Termin mit den Eltern vereinbart. Sie werden an die Schule gebeten und in einem gemeinsamen Gespräch wird mit Schulleitung, Klassenlehrer und Sonderpädagogen über die Ergebnisse der Überprüfung und die daraus resultierenden schulischen Konsequenzen beraten.

 

4) 3. Der BSR erlässt bei Bedarf einen Bescheid über den SPF .In Absprache mit dem BSR und dem Sonderpädagogischen Zentrum werden die für die Beschulung nötigen zusätzlichen Stunden vergeben/ bzw. für das  kommende Schuljahr beantragt. Je früher ein gefährdetes Kind gemeldet wird, umso schneller ist bei tatsächlicher Lernbehinderung die Versorgung mit zusätzlichen sonderpädagog. Lehrerwochenstunden möglich.

 

 

Lernschwache Schüler

Lese-Rechtschreibschwäche, „Legastheniker“, Mathematikschwäche, Teilleistungsstörung....

 

 

Diese Kinder können die Lehrplanziele  der VS oder HS in verschiedenen Unterrichtgegenständen generell nur schwer erfüllen. Gezielte Hilfsmaßnahmen sind daher notwendig!

 

Mögliche Ursachen

 

·         Zeitfaktor , Schulreife (Schuleingangsbereich)

·         mangelnde Förderung im Elternhaus

·         nichtadäquate Unterrichtsmethoden

·         Über- bzw. Unterforderung

·         Maßstäbe bei der Leistungsfeststellung

·         Beziehungen und Konflikte

·         sozio-kulturelle Unterschiede/Milieu                                                                                                             

 

Mögliche Maßnahmen (Grundschule)

           

·         Maßnahmen im Schuleingangsbereich: Betreuung durch Teamlehrer , Besuch der Vorschulklasse/stufe

·         Umstrukturierung der Klassen- bzw. Schulsituation (z.B. durch Umgestaltung des Klassenraumes)                 

·         Förderunterricht                                                                                                                                         

·         gegebenenfalls: Rückstufung in der Grundstufe 1, Wiederholung einer Schulstufe, Klassenwechsel

·         Beachtung der Lernvoraussetzungen (sozio-kulturelles Klima, Kinder abholen, wo sie stehen, ...)

·         Differenzierung und Individualisierung: Abstimmung der Lernbedürfnisse, der Lernziele und der Lernorganisation wie z. B. Förderung des Neugierverhaltens und der individuellen Interessen, Erarbeiten individueller Lernziele, Projektunterricht, Gruppenarbeit, individuelle Förderpläne, ...

·         gezielte Auswahl und Einsatz von adäquaten Unterrichtsmitteln

·         Leistungsbeurteilung: Berücksichtigung individueller Lernfortschritte, differenzierte Aufgabenstellung, Schulversuch: Alternative Formen der Leistungsbeurteilung,

·         prozessorientierte Unterrichtsbeobachtung durch Lehrer, Leiter und Schulaufsicht,

·         Verlaufskontrolle der erfolgten Maßnahmen

·         verstärkte Zusammenarbeit zwischen Schule und Familie

·         Nutzung außerschulischer Lernangebote ( Jugendwohlfahrt, Schulpsychologie, SPZ,...)

 

 

 

 

 

Maßnahmen in Zusammenarbeit mit dem SPZ

 

·         Anwendung des §25 Abs. 6, 1. Satz SchOG: Durchführung von Kursen nach Maßgabe der Möglichkeiten im Bezirk und in Absprache mit dem Bezirksschulrat und dem SPZ Altenfelden, wie z. B.  Therapie von Teilleistungsstörungen, Lerntherapie durch Förderlehrer , Schulpsychologische Beratung.

 

Telefonische Anmeldung ausschließlich durch die Eltern

mittwochs 8.00 bis 12.00 Uhr im SPZ Altenfelden

Tel: 07282/7444

 

oder Schulpsychologie

Tel: 0732/7071 2351

 

 

 

Lösungsorientierte Lerntherapie durch Förderlehrer

am SPZ Altenfelden

 

 

Wir bieten an:

 

n         Beratung für Eltern bei schulischen oder erziehlichen Problemen:

z.B.:                 Mein Kind merkt sich die Buchstaben/das 1x1

                        usw. nicht ....

                        Mein Kind braucht bei der Hausübung so lange ....

                        Mein Kind redet in der Schule nicht ....

                        Mein Kind ist in einem schwierigen Alter ....

 

n           Wir arbeiten mit den Kindern:

z.B.:                 wir erstellen mit ihnen Hausübungspläne

                        Lernen lernen

                        bieten verschiedene Materialien an

                        begleiten sie bei ihren Lernfortschritten

 

n           Beratung für Lehrer/innen

z.B.:                 Gibt es Anregungen, andere Fördermethoden usw.

                        Ich hab alles probiert! ...

                        Ich kann mit der Mutter nicht reden! ...

                        Arbeit reflektieren

                        methodisch-didaktisches Handeln besprechen

 

Was wir nicht anbieten können:

                        Wir sind keine „Nachhilfelehrer“

                        Wir überprüfen das Kind nicht bezüglich Förderbedarf,

                        wir erstellen keine Nachweise über Legasthenie.

                        Wir entscheiden nicht, ob das Kind wiederholen soll.

 

UNSER MOTTO:

STÄRKEN NÜTZEN - HILFE ZUR SELBSTHILFE

 

Das Vorgehen der Lösungsorientierten Lerntherapie ist gekennzeichnet durch:

 

1.  Zielorientierung:              - Mit welchem Ziel sind Sie zu uns gekommen?

                                               - Was wäre für Sie Anzeichen einer positiven Entwicklung?

                                               - Was wäre für Sie ein gutes Resultat dieses Gespräches?

Eine klare Formulierung erreichbarer Ziele durch den Schüler( Eltern;Lehrer) steht am Beginn jeder Therapie.

 

2.  Ressourcenorientierung:  Fragen nach Ausnahmen und Ressourcen

                                               - Wie (wann) geschehen Ausnahmen bereits jetzt?

                                               - In welchen Situationen haben Sie dieses Problem nicht?

                                               - Was ist dann anders?

 

3.  Kundenorientierung:

In ca. 4-10 Sitzungen (pro Schüler maximal 10 Einheiten) wird der Förderlehrer zusammen mit dem Psychologen natürlich nicht das ganze Problem bearbeiten können. Das ist auch nicht das Ziel. Ziel ist der Versuch, mit dem Schüler und seiner Familie den Beginn eines möglichen Lösungsweges zu finden, den der Schüler innerhalb seines Systems (Schule-Familie) selbst beschreiten kann.

 

 

Sinnesbehinderte Schüler

Hörschädigung oder Sehbehinderung

 

Diese Kinder können die Lehrplanziele  der VS oder HS in verschiedenen Unterrichtgegenständen  nur schwer oder gar nicht erfüllen. Gezielte Hilfsmaßnahmen und/oder Lehrplananpassung an die Behinderung sind notwendig!

 

Bitte melden sie diese Kinder dem Sonderpädagogischen Zentrum  für Sinnesbehinderte

 

Kapuzinerstr. 40 , 4020 LINZ

Tel:0732/ 771366/400 (Dienstag)

 

Sie werden von geschulten Betreuungs und Stützlehrern beraten !

 

 

Körperbehinderte Schüler

 

Diese Kinder können die Lehrplanziele der VS oder HS in verschiedenen Unterrichtgegenständen nur schwer oder gar nicht erfüllen. Gezielte Hilfsmaßnahmen und/oder Lehrplananpassung an die Behinderung sind notwendig!

 

Bitte melden sie diese Kinder dem Sonderpädagogischen Zentrum  für Körperbehinderte

 

Kddf. St. Isidor 13.a, 4060 Leonding

Tel:0732/ 7691-213(346)

 

Sie werden von geschulten Betreuungs und Stützlehrern beraten !

 

Verhaltensbehinderte Schüler

 

Diese Kinder können die Lehrplanziele  der VS oder HS in verschiedenen Unterrichtgegenständen  wegen ihrer Verhaltensbehinderung  nicht erfüllen. Gezielte Hilfsmaßnahmen und/oder Lehrplananpassungen an die Behinderung sind notwendig!

 

Mögliche Ursachen

Strukturelle psychische Mängel (=Mangel an Selbstregulation bzw.Selbstbehauptung) aufgrund von

 

·         langandauernden frühkindlichen Beziehungsstörungen

·         gewalttätiger Erziehung

·         langandauernden Krisen

·         traumatischen Erlebnissen

·         organischen Ursachen (Epilepsie, Hirntumor) usw.

 

 

Bescheidmäßige Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs (SPF)

Mögliche Maßnahmen

 

·         Zusätzlicher, besonders geschulter und geeigneter Lehrer (z. B. Beratungslehrer, Sonderschullehrer, Schulbegleiter Zentrum Spattstraße...) und/oder

·         Koordination und Kooperation mit Erziehungsberechtigten und außerschulischen Einrichtungen (z.  B. Jugendwohlfahrt,..) oder

·         Sondererziehungsschule bzw. sowie

·         Begleitende Beratung und Behandlung

·         Schulpsychologie ,Kinderpsychotherapie ,Heilpädagogische Station ,Kinderpsychiatrie usw.

 

Verhaltensbehinderungen äußern sich in langandauernden und intensiven Verhaltensstörungen

 

 

Verhaltensauffällige Schüler

 

Diese Kinder können die Lehrplanziele  des Sozialverhaltens in der VS oder HS nur schwer erfüllen. Gezielte Hilfsmaßnahmen und/oder der Einsatz eines Betreuungslehrers ist notwendig!

 

 

Mögliche Ursachen

 

·        Entwicklungskrisen

·        Verlust von Bezugspersonen

·        Veränderung sozialer Strukturen (Klassen- bzw. Schulwechsel, Nahtstellen: Kindergarten - Volksschule, Volksschule - Sekundarstufe,

·        nichtadäquater Erziehungsstil (Familie, Schule) und /oder nichtadäquate Unterrichtsmethoden

·        Über- bzw. Unterforderung (Familie, Schule) usw.

·

 

 

Mögliche Maßnahmen

 

·        verstärkte Beachtung der Lehr- und Lernformen gemäß der entsprechenden Lehrpläne

·        soziales Lernen

·        Förderung der persönlichen Sicherheit (Reduzierung konkurrenzfördernder Arbeitsweisen, Gruppenarbeit, projektorientierter Unterricht, ...)                                                                                                                  

·      Gestaltung von Strukturen: Raum, Zeit, Rhythmus, Bewegung,                                                                        

·      Einbeziehung von Erziehungsberechtigten                                                                                                        

·      keine Kumulation „schwieriger“ Schüler in einer Klasse                                                                                  

·      begleitende Beratung und Behandlung: Schulpsychologie ,Kinderpsychotherapie, Heilpädagogische Station usw.

·      Klassenwechsel

 

Maßnahmen in Zusammenarbeit mit dem SPZ

 

Betreuungslehrereinsatz

 

Bitte melden sie verhaltensauffällige Kinder dem SPZ Altenfelden

Meldung mittels Formblatt oder telefonisch

Jeden Mittwoch von 8.00-12.00 Tel:07282/ 7444

 

 

Vorgangsweise bei der Anforderung von Betreuungslehrern -

Aufgabengebiet der BetreuungslehrerInnen des SPZ

 

 

1.    Die KlassenlehrerInnen melden dem Schulleiter, dass für einen Schüler die Betreuung günstig wäre.

 

2.    Der Schulleiter gibt diese Meldung an den SPZ-Leiter (Dir. Lehner) weiter. ( mit Formblatt)

 

3.    Dieser beauftragt dann eine/n Betreuungslehrer/in zur ersten Kontaktaufnahme mit dem Lehrer, dann den Eltern und dem Kind. Erst wenn alle Beteiligten zur Zusammenarbeit bereit sind, beginnt die eigentliche Betreuungstätigkeit.

 

Das Kind kommt dann in der Regel einmal pro Woche während der Unterrichtszeit in den Beratungsraum der Schule. Die wesentlichste Aufgabe der BetreuungslehrerInnen besteht zunächst darin, eine positive Beziehung zu den Kindern aufzubauen. Die Schüler sollen Zuwendung und Wertschätzung sowie einfühlendes Verstehen erleben. Es ist bei vielen Kindern aber auch notwendig, ihnen Grenzen konkret zu zeigen und ihnen ihre eigene Verantwortlichkeit für ihre Veränderungsziele bewusst zu machen. Ohne Problembewusstsein des Kindes entsprechend seiner Entwicklungsstufe steht die Arbeit mit dem Lehrer oder Eltern im Vordergrund.

 

Durch Gespräche, Spiele, kreatives Gestalten, Konzentrations- und Entspannungsübungen, Lernhilfen und andere pädagogisch-psychologisch-therapeutische Maßnahmen wird versucht, eine konstruktive Entwicklung zu fördern.

 

 

Die BetreungslehrerInnen halten in dieser Zeit auch intensiven Kontakt zu den LehrerInnen und den Eltern, da die Betreuung nur dort wirksam werden kann, wo alle Beteiligten zusammenarbeiten.

 

Uns Lehrern, die wir über die frühen Beziehungsmuster von Kindern zu ihrer Ursprungsfamilie wenig Bescheid wissen , fällt die seelische Not von Kindern hauptsächlich in Form von aggressivem und verweigerndem Verhalten auf. Obwohl wir Lehrer oft einen methodisch guten Unterricht bieten, übertragen Schüler diese Beziehungsmuster auf uns, und gerade so manch sensibler und engagierter Lehrer wird „Opfer“ dieser Übertragungen. Oft zweifeln dann diese Lehrer an sich und ihren Fähigkeiten. Unter der normalen Schulalltagsbelastung fallen dann die anderen Schüler, die gelernt haben, ihre Not still zu ertragen und sich überangepasst zurückzuziehen oder diese in Form von Lernstörungen zu zeigen,weniger auf.

 

Ebenso wie für diese Kinder scheint es jedoch auch für manche Lehrer und Eltern noch immer eine große Hürde zu sein, jemanden um Hilfe zu bitten. Sie fühlen sich verpflichtet, mit allen Problemen alleine fertig werden zu müssen oder haben Angst, als schlechte Lehrer/Eltern zu gelten.

 

Dadurch wird eine Problemlösung manchmal zu lange hinausgezögert, der Leidensdruck aller Beteiligten wächst und die Chance einer Hilfe wird geringer.

 

 

Darum: Kontaktieren sie uns früh genug!!

 

 

 

?Textfeld: 1) WAS liegt vor?
Beobachtung und konkrete Beschreibung des Verhaltens

Folgende Fragen sind vor einer Anmeldung hilfreich:

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Textfeld: 2) WO zeigen sich die Probleme? Abklären der schulischen und familiären Verhältnisse

Textfeld: 3) WANN traten die Störungen auf? Zeitpunkt im Lebenslauf - parallele Ereignisse (z.B.: Todesfall, ...

 

 

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Textfeld: 4) WIE kam es zu Schwierigkeiten? Vermutete Ursachen (Hypothesen, Fantasien

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Textfeld: 5) WOZU dient das Verhalten? Mögliche „Gute Absicht“ des Verhaltens ?

 

Textfeld: 7) WIE Ziele erreichen?
Was sind die einzelnen Schritte?
Was trägt das Kind bei?
Was trage ich als Lehrerin bei?
Was tragen Eltern bei?
Sind Hilfen von außen notwendig

 

 

Textfeld: 6) ) WAS ist das Ziel?
Ziele für beide Teile - Lehrer wie auch Schüler

 

 

 

 

 

 

 

BetreuungslehrerInnen beraten, begleiten,betreuen

 

Die Arbeit der BetreuungslehrerInnen

Coaching für LehrerInnen

 

*Informationsaustausch über die Situation des Kindes

*Entlastungsgespräche

*Fallbesprechungen

*Erarbeitung eines Betreuungsplanes

*Klassenbesuche

 

Betreuung einzelner Kinder

 

*Entlastung des Kindes/der Klasse/der LehrerInnen

*Beziehung aufbauen

*Probleme bewusst machen

*Strategien zur Problemlösung erarbeiten

*Mit Gefühlen umgehen lernen