Informationsmappe
Informationen zu den Themen der Sonderpädagogik
zusammengestellt
von VD Reinhard Lehner und Team
Stand 2003
Definitionen
und Beschreibungen:
Diese Kinder können die Lehrplanziele der VS oder HS in
verschiedenen Unterrichtgegenständen oder generell nicht erfüllen, obwohl die
Regelschule alle Fördermöglichkeiten ausgeschöpft hat. Erhebung des
sonderpädagogischen Förderbedarfs ist notwendig.
Organische bzw. psychische Ursachen, wie z. B.:
·
Stoffwechselerkrankungen
·
Chromosomenschädigungen
·
frühkindliche Hirnschädigungen
·
langandauernde Deprivation
·
Unfälle usw.
·
Anwendung
eines Lehrplanes einer Sonderschulart (in einem
Unterrichtsgegenstand oder in mehreren Unterrichtsgegenständen) und /oder
·
Umstufung
in eine andere Schulstufe (in einem Unterrichtsgegenstand oder in mehreren Unterrichtsgegenständen) und /oder
·
Einsatz
eines zusätzlichen, entsprechend qualifizierten Lehrers (Stützlehrer
–Integrationsklasse ) oder
·
differenzierter
Unterricht in der eigenen Klasse ohne zusätzlichen Lehrer (Einzelintegration
) oder
·
Aufnahme
in eine der Behinderungsart entsprechenden Sonderschulklasse oder Kleinklasse
Ablauf des Verfahrens zur Überprüfung des
sonderpädagogischen Förderbedarfes
1.) Bei Verdacht auf Lernbehinderung ist zu klären, ob die Regelschule (VS/HS) alle pädagogischen Möglichkeiten des allgemeinen Schulwesens ( z.B.Förderunterricht, Beratung, Wiederholen von Schulstufen,...) ausgeschöpft hat.
2.)Bei vermuteter Lernbehinderung und bereits
erfolgtem Schullaufbahnverlust oder bei offensichtlicher Behinderung bei Schuleintritt wird mit
folgenden drei Formularen (siehe Seite „Formulare“) um Überprüfung des
sonderpädagogischen Förderbedarfs beim BSR angesucht:
1. Antrag auf Überprüfung des
sonderpädagogischen Förderbedarfes
2. Elternblatt
3.
Klassenlehrerbericht
3) Ausfüllen der Formblätter:
3.1.Der Antrag auf
Überprüfung des sonderpädagogischen Förderbedarfes wird von der
SCHULLEITUNG ausgefüllt ( bitte mögliche Rückstellung des Kindes beachten )
Das Jahr der
Rückstellung/Vorschule ist in jedem Fall das 1. Jahr der Schulpflicht.
3.2.Das Elternblatt
muss immer im direkten Gespräch Schulleitung/ev. Klassenlehrer mit den Eltern
ausgefüllt werden.. Auf keinen Fall darf es dem Kind
ohne Elterninformation mit nach Hause gegeben werden.
Das Beiziehen der schulpsychologischen Beratungsstelle bedeutet, dass
die ELTERN informiert werden, dass sie bei der schulpsychologischen
Beratungsstelle Linz Mühlviertel einen Termin vereinbaren können.
Es ist das eine zusätzliche psychologische Beratung, die unabhängig von der Überprüfung des sonderpädagogischen Förderbedarfs in Anspruch genommen werden kann .
3.3.Klassenlehrerbericht
Bei der
Überprüfung des Kindes durch einen Sonderpädagogen wird die allgemeine
kognitive Entwicklung und nicht die schulische Leistung überprüft. Es ist
Aufgabe des Klassenlehrers, die Schulleistungen des Kindes zu erheben. Dabei
ist entscheidend, welche Anforderungen der LEHRPLAN der jeweiligen Schulstufe
in VS/HS verlangt.
Unklare Aussagen führen zu Verzögerungen, da diese Angaben nachgereicht werden müssen.
In Rücksprache
mit den Eltern ist zu klären, ob auch
von ihrer Seite Fördermaßnahmen gesetzt wurden. Kinder mit Lernproblemen
haben meist schon einen langen Leidensweg hinter sich. Vielfältige Maßnahmen im
außerschulischen Bereich werden/wurden mehr oder weniger erfolgreich gesetzt.
Von den verschiedensten Seiten hören die Eltern Ratschläge.
Die Personen,
die bereits als „Lernberater“ fungierten, gilt es in jedem einzelnen Fall
einzubinden.
4) Bescheiderstellung :
4)1.Der BSR beauftragt einen Sonderpädagogen mit der
Diagnose des SPF. Ein Sonderpädagoge wird sich mit der Schule in Verbindung
setzen, um einen Überprüfungstermin für das Kind zu vereinbaren. Das Kind
wird an einem Vormittag einzeln überprüft. Nach der Auswertung vereinbart
der überprüfende Lehrer ein Gespräch mit Klassenlehrer und Schulleitung, um
die Testergebnisse zu besprechen.
4)2. Nun wird über die Schulleitung ein Termin mit den Eltern vereinbart. Sie werden an die Schule gebeten und in einem gemeinsamen Gespräch wird mit Schulleitung, Klassenlehrer und Sonderpädagogen über die Ergebnisse der Überprüfung und die daraus resultierenden schulischen Konsequenzen beraten.
4)
3. Der BSR erlässt bei Bedarf einen
Bescheid über den SPF .In Absprache mit dem BSR und dem Sonderpädagogischen
Zentrum werden die für die Beschulung nötigen zusätzlichen Stunden vergeben/
bzw. für das kommende Schuljahr
beantragt. Je früher ein gefährdetes Kind gemeldet wird, umso schneller ist bei
tatsächlicher Lernbehinderung die Versorgung mit zusätzlichen sonderpädagog. Lehrerwochenstunden möglich.
Diese Kinder können die Lehrplanziele der VS oder HS in verschiedenen
Unterrichtgegenständen generell nur schwer erfüllen. Gezielte Hilfsmaßnahmen
sind daher notwendig!
Mögliche Ursachen
·
Zeitfaktor , Schulreife (Schuleingangsbereich)
·
mangelnde Förderung im Elternhaus
·
nichtadäquate Unterrichtsmethoden
·
Über- bzw. Unterforderung
·
Maßstäbe bei der Leistungsfeststellung
·
Beziehungen und Konflikte
·
sozio-kulturelle Unterschiede/Milieu
Mögliche Maßnahmen (Grundschule)
·
Maßnahmen im Schuleingangsbereich: Betreuung durch Teamlehrer , Besuch
der Vorschulklasse/stufe
·
Umstrukturierung der Klassen- bzw. Schulsituation (z.B. durch
Umgestaltung des Klassenraumes)
·
Förderunterricht
·
gegebenenfalls: Rückstufung in der Grundstufe 1, Wiederholung einer
Schulstufe, Klassenwechsel
·
Beachtung der Lernvoraussetzungen (sozio-kulturelles Klima, Kinder
abholen, wo sie stehen, ...)
·
Differenzierung und Individualisierung: Abstimmung der Lernbedürfnisse,
der Lernziele und der Lernorganisation wie z. B. Förderung des
Neugierverhaltens und der individuellen Interessen, Erarbeiten individueller
Lernziele, Projektunterricht, Gruppenarbeit, individuelle Förderpläne, ...
·
gezielte Auswahl und Einsatz von adäquaten Unterrichtsmitteln
·
Leistungsbeurteilung: Berücksichtigung individueller Lernfortschritte,
differenzierte Aufgabenstellung, Schulversuch: Alternative Formen der
Leistungsbeurteilung,
·
prozessorientierte Unterrichtsbeobachtung durch Lehrer, Leiter und
Schulaufsicht,
·
Verlaufskontrolle der erfolgten Maßnahmen
·
verstärkte Zusammenarbeit zwischen Schule und Familie
·
Nutzung außerschulischer Lernangebote ( Jugendwohlfahrt,
Schulpsychologie, SPZ,...)
Maßnahmen in Zusammenarbeit mit dem SPZ
·
Anwendung des §25 Abs. 6, 1. Satz SchOG: Durchführung von Kursen nach
Maßgabe der Möglichkeiten im Bezirk und in Absprache mit dem Bezirksschulrat
und dem SPZ Altenfelden, wie z. B. Therapie von Teilleistungsstörungen,
Lerntherapie durch Förderlehrer , Schulpsychologische Beratung.
Telefonische Anmeldung
ausschließlich durch die Eltern
mittwochs 8.00 bis 12.00 Uhr
im SPZ Altenfelden
Tel: 07282/7444
oder Schulpsychologie
Tel: 0732/7071 2351
Lösungsorientierte
Lerntherapie durch Förderlehrer
am
SPZ Altenfelden
Wir
bieten an:
n Beratung
für Eltern bei schulischen oder erziehlichen Problemen:
z.B.: Mein
Kind merkt sich die Buchstaben/das 1x1
usw.
nicht ....
Mein
Kind braucht bei der Hausübung so lange ....
Mein
Kind redet in der Schule nicht ....
Mein Kind ist in einem schwierigen Alter ....
n Wir
arbeiten mit den Kindern:
z.B.: wir
erstellen mit ihnen Hausübungspläne
Lernen
lernen
bieten
verschiedene Materialien an
begleiten
sie bei ihren Lernfortschritten
n Beratung
für Lehrer/innen
z.B.: Gibt
es Anregungen, andere Fördermethoden usw.
Ich
hab alles probiert! ...
Ich
kann mit der Mutter nicht reden! ...
Arbeit
reflektieren
methodisch-didaktisches
Handeln besprechen
Was wir
nicht anbieten können:
Wir
sind keine „Nachhilfelehrer“
Wir
überprüfen das Kind nicht bezüglich Förderbedarf,
wir
erstellen keine Nachweise über Legasthenie.
Wir
entscheiden nicht, ob das Kind wiederholen soll.
UNSER MOTTO:
STÄRKEN NÜTZEN - HILFE ZUR SELBSTHILFE
Das Vorgehen der
Lösungsorientierten Lerntherapie ist gekennzeichnet durch:
1. Zielorientierung: - Mit welchem
Ziel sind Sie zu uns gekommen?
- Was wäre für Sie
Anzeichen einer positiven Entwicklung?
- Was wäre für Sie ein
gutes Resultat dieses Gespräches?
Eine klare Formulierung
erreichbarer Ziele durch den Schüler( Eltern;Lehrer)
steht am Beginn jeder Therapie.
2. Ressourcenorientierung: Fragen nach Ausnahmen und
Ressourcen
- Wie (wann) geschehen
Ausnahmen bereits jetzt?
- In welchen
Situationen haben Sie dieses Problem nicht?
- Was ist dann anders?
3. Kundenorientierung:
In ca. 4-10 Sitzungen (pro Schüler maximal 10
Einheiten) wird der Förderlehrer zusammen mit dem Psychologen natürlich nicht
das ganze Problem bearbeiten können. Das ist auch nicht das Ziel. Ziel ist
der Versuch, mit dem Schüler und seiner Familie den Beginn eines möglichen
Lösungsweges zu finden, den der Schüler innerhalb seines Systems
(Schule-Familie) selbst beschreiten kann.
Diese Kinder können die Lehrplanziele der VS oder HS in verschiedenen
Unterrichtgegenständen nur schwer oder
gar nicht erfüllen. Gezielte Hilfsmaßnahmen und/oder Lehrplananpassung an die
Behinderung sind notwendig!
Bitte melden sie diese Kinder dem Sonderpädagogischen Zentrum für Sinnesbehinderte
Kapuzinerstr.
40 , 4020 LINZ
Tel:0732/
771366/400 (Dienstag)
Diese Kinder können die Lehrplanziele der VS oder HS in
verschiedenen Unterrichtgegenständen nur schwer oder gar nicht erfüllen.
Gezielte Hilfsmaßnahmen und/oder Lehrplananpassung an die Behinderung sind
notwendig!
Bitte melden sie diese Kinder dem Sonderpädagogischen Zentrum für Körperbehinderte
Kddf. St. Isidor 13.a, 4060 Leonding
Tel:0732/ 7691-213(346)
Diese Kinder können die Lehrplanziele der VS oder HS in verschiedenen
Unterrichtgegenständen wegen ihrer
Verhaltensbehinderung nicht erfüllen.
Gezielte Hilfsmaßnahmen und/oder Lehrplananpassungen an die Behinderung sind
notwendig!
Mögliche Ursachen
Strukturelle psychische
Mängel
(=Mangel an Selbstregulation bzw.Selbstbehauptung) aufgrund von
·
langandauernden frühkindlichen Beziehungsstörungen
·
gewalttätiger Erziehung
·
langandauernden Krisen
·
traumatischen Erlebnissen
·
organischen Ursachen (Epilepsie, Hirntumor) usw.
Bescheidmäßige Feststellung des sonderpädagogischen
Förderbedarfs (SPF)
Mögliche Maßnahmen
·
Zusätzlicher, besonders
geschulter und geeigneter Lehrer (z. B. Beratungslehrer,
Sonderschullehrer, Schulbegleiter Zentrum Spattstraße...) und/oder
·
Koordination und Kooperation
mit Erziehungsberechtigten und außerschulischen Einrichtungen (z. B. Jugendwohlfahrt,..) oder
·
Sondererziehungsschule bzw. sowie
·
Begleitende Beratung und
Behandlung
·
Schulpsychologie ,Kinderpsychotherapie ,Heilpädagogische Station
,Kinderpsychiatrie usw.
Verhaltensbehinderungen
äußern sich in langandauernden und intensiven Verhaltensstörungen
Diese Kinder können die Lehrplanziele des Sozialverhaltens in der VS oder HS nur
schwer erfüllen. Gezielte Hilfsmaßnahmen und/oder der Einsatz eines
Betreuungslehrers ist notwendig!
Mögliche Ursachen
·
Entwicklungskrisen
·
Verlust von Bezugspersonen
·
Veränderung sozialer Strukturen (Klassen- bzw. Schulwechsel,
Nahtstellen: Kindergarten - Volksschule, Volksschule - Sekundarstufe,
·
nichtadäquater Erziehungsstil (Familie, Schule) und /oder nichtadäquate
Unterrichtsmethoden
·
Über- bzw. Unterforderung (Familie, Schule) usw.
·
Mögliche Maßnahmen
·
verstärkte Beachtung der Lehr- und Lernformen gemäß der entsprechenden
Lehrpläne
·
soziales Lernen
·
Förderung der persönlichen Sicherheit (Reduzierung konkurrenzfördernder
Arbeitsweisen, Gruppenarbeit, projektorientierter Unterricht, ...)
·
Gestaltung von Strukturen: Raum, Zeit, Rhythmus, Bewegung,
·
Einbeziehung von Erziehungsberechtigten
·
keine Kumulation „schwieriger“ Schüler in einer Klasse
·
begleitende Beratung und Behandlung: Schulpsychologie
,Kinderpsychotherapie, Heilpädagogische Station usw.
·
Klassenwechsel
Maßnahmen in Zusammenarbeit mit dem SPZ
Bitte melden sie verhaltensauffällige Kinder dem SPZ Altenfelden
Meldung
mittels Formblatt oder telefonisch
Jeden
Mittwoch von 8.00-12.00 Tel:07282/ 7444
1. Die KlassenlehrerInnen
melden dem Schulleiter, dass für einen Schüler die Betreuung günstig wäre.
2. Der Schulleiter gibt diese
Meldung an den SPZ-Leiter (Dir. Lehner) weiter. ( mit Formblatt)
3. Dieser beauftragt dann
eine/n Betreuungslehrer/in zur ersten
Kontaktaufnahme mit dem Lehrer, dann den Eltern und dem Kind. Erst wenn
alle Beteiligten zur Zusammenarbeit
bereit sind, beginnt die eigentliche Betreuungstätigkeit.
Das Kind kommt dann in der Regel einmal pro Woche
während der Unterrichtszeit in den Beratungsraum der Schule. Die wesentlichste
Aufgabe der BetreuungslehrerInnen besteht zunächst darin, eine positive Beziehung zu den Kindern
aufzubauen. Die Schüler sollen Zuwendung und Wertschätzung sowie einfühlendes
Verstehen erleben. Es ist bei vielen Kindern aber auch notwendig, ihnen Grenzen konkret zu zeigen und ihnen
ihre eigene Verantwortlichkeit für
ihre Veränderungsziele bewusst zu machen. Ohne Problembewusstsein des Kindes entsprechend seiner Entwicklungsstufe
steht die Arbeit mit dem Lehrer oder Eltern im Vordergrund.
Durch Gespräche, Spiele, kreatives Gestalten,
Konzentrations- und Entspannungsübungen, Lernhilfen und andere
pädagogisch-psychologisch-therapeutische Maßnahmen wird versucht, eine
konstruktive Entwicklung zu fördern.
Die BetreungslehrerInnen
halten in dieser Zeit auch intensiven Kontakt
zu den LehrerInnen und den Eltern, da die Betreuung nur dort
wirksam werden kann, wo alle Beteiligten zusammenarbeiten.
Uns Lehrern, die wir über die frühen Beziehungsmuster
von Kindern zu ihrer Ursprungsfamilie wenig Bescheid wissen , fällt die seelische Not von Kindern hauptsächlich
in Form von aggressivem und verweigerndem
Verhalten auf. Obwohl wir Lehrer oft einen methodisch guten Unterricht
bieten, übertragen Schüler diese Beziehungsmuster auf uns, und gerade so manch
sensibler und engagierter Lehrer wird „Opfer“ dieser Übertragungen. Oft zweifeln
dann diese Lehrer an sich und ihren Fähigkeiten. Unter der normalen Schulalltagsbelastung
fallen dann die anderen Schüler, die gelernt haben, ihre Not still zu ertragen
und sich überangepasst zurückzuziehen oder diese in Form von Lernstörungen
zu zeigen,weniger auf.
Ebenso wie für diese Kinder scheint es jedoch auch
für manche Lehrer und Eltern noch immer eine große Hürde zu sein, jemanden um
Hilfe zu bitten. Sie fühlen sich verpflichtet, mit allen Problemen alleine
fertig werden zu müssen oder haben Angst, als schlechte Lehrer/Eltern zu
gelten.
Dadurch
wird eine Problemlösung manchmal zu lange hinausgezögert, der Leidensdruck
aller Beteiligten wächst und die Chance einer Hilfe wird geringer.
Darum:
Kontaktieren sie uns früh genug!!
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Folgende Fragen sind vor
einer Anmeldung hilfreich:
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BetreuungslehrerInnen beraten, begleiten,betreuen
Die Arbeit der BetreuungslehrerInnen
*Informationsaustausch über die Situation des
Kindes
*Entlastungsgespräche
*Fallbesprechungen
*Erarbeitung eines Betreuungsplanes
*Klassenbesuche
*Entlastung des Kindes/der Klasse/der LehrerInnen
*Beziehung aufbauen
*Probleme bewusst machen
*Strategien zur Problemlösung erarbeiten
*Mit Gefühlen umgehen lernen